Muss ich Grundsteuer für mein Carport zahlen

Stand: 12/2023

 

Grundsteuer und Carports: Was Sie wissen sollten

Die Grundsteuerregelungen in Deutschland variieren je nach Bundesland, was für Eigentümer von Immobilien oft zu Verwirrung führt. Insbesondere in Bezug auf Carports kann die Einordnung in die Grundsteuererklärung unklar sein. Wir stehen Ihnen bei, um sicherzustellen, dass Ihr Carport korrekt in die Grundsteuer einbezogen wird, falls erforderlich – unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie leben.

 

Das Bundesmodell der Grundsteuer: Wie funktioniert es?

Die Grundsteuer wird durch ein dreistufiges Verfahren berechnet, wobei viele Bundesländer diesem Modell folgen, jedoch mit gewissen Abweichungen:

  1. Ermittlung des Grundstückswerts
  2. Berechnung des Grundsteuermessbetrags
  3. Festlegung des Hebesatzes der Kommune

Worauf muss geachtet werden?

In der Grundsteuererklärung gelten Carports und Stellplätze als gleichwertig. Ein Carport, das nicht vollständig geschlossen ist und mindestens eine Seite offen hat, wird steuerlich ähnlich wie ein Stellplatz behandelt. Wenn ein Carport vermietet wird, kann möglicherweise Grundsteuer anfallen. Eine umfassende Vorabklärung ist ratsam.

 

Wann wird ein Carport als Garage betrachtet?

Im Unterschied zu einem Carport besteht eine Garage aus festen Wänden, einem Dach und einem Garagentor. Eine Garage bietet Platz für Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge. Ein Carport hingegen kann aus verschiedenen Materialien wie Aluminium, Holz oder Stahl bestehen und ist mindestens zu einer Seite hin offen.

 

Sind Schuppen und Gartenhäuser steuerpflichtig?

Schuppen oder Gartenhäuser zählen zu den untergeordneten Nebengebäuden. Diese müssen in der Grundsteuererklärung nur angegeben werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

 

  • Nahe zum Hauptwohngebäude gelegen
  • Größer als 30 m²

Die Gesamtfläche aller Nebengebäude, die als Nutzfläche gilt, wird berücksichtigt. Ein Freibetrag von bis zu 30 m² wird gewährt. Überschreitet die Gesamtfläche diesen Freibetrag, muss sie in der Grundsteuererklärung angegeben werden.

 

Bundeslandspezifische Regelungen:

 

  • Bayern: Offene Carports werden bei der Grundsteuerberechnung nicht berücksichtigt (Bayrisches Grundsteuergesetz).
  • Niedersachsen: Carports und Stellplätze im Freien müssen nicht angegeben werden, es sei denn, die Fläche übersteigt 50 m².
  • Nordrhein-Westfalen: Die Nutzfläche eines Carports muss nicht in der Grundsteuererklärung aufgeführt werden.

In den restlichen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen müssen Carports nicht in der Grundsteuererklärung angegeben werden.

 

Steuerliche Auswirkungen von Carports auf Immobilieneigentümer

Die Einbeziehung eines Carports in die Grundsteuer kann je nach Bundesland zu unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen führen. In einigen Fällen könnte die Nichtangabe eines Carports zu einer Reduzierung der Grundsteuerlast führen, während in anderen Fällen die Eintragung erforderlich ist, insbesondere wenn der Carport vermietet wird.

 

Beratung und Unterstützung für Eigentümer bei Grundsteuerfragen

Wir vermitteln gerne Beratungsdienstleister, um bei der Einordnung von Carports und anderen Nebengebäuden in die Grundsteuererklärung zu helfen. Diese bieten maßgeschneiderte Unterstützung an, um sicherzustellen, dass Immobilienbesitzer die bestmögliche steuerliche Behandlung für ihre Carports erhalten.

 

Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gamacht. Wir geben keine Gewährleistung auf die Richtigkeit, weil wir selbst weder Steuerberater noch Baurechtler sind.